Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Fachschule Weserbergland GbR (im folgenden FSW genannt) zustande. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

1. Anmeldegebühr

Die FSW erhebt keine Anmeldegebühr für die Buchung eines Seminars.

2. Zahlung der Veranstaltungs-, Seminargebühr

Maßgeblich sind die Seminargebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung. Die Seminargebühren sind grundsätzlich innerhalb einer Woche nach dem Erhalten der Seminar-Rechnung zu bezahlen. Ist die Seminargebühr bis zu dieser Frist nicht auf das Konto der FSW eingegangen, so wird die Anmeldung storniert und der Teilnehmer muss sich erneut anmelden. Bei erfolgreichem Zahlungseingang, wird der Teilnehmer direkt per E-Mail informiert und die erfolgreiche Anmeldung bestätigt.

Hinweis zu Aufstiegs-BAFöG und weiteren Fördermittel: Der Vertrag wird grundsätzlich zwischen der FSW und dem Teilnehmer geschlossen, ausschließlich dieser ist zahlungspflichtig. Die Fälligkeit der jeweiligen Seminargebühr ist nicht abhängig von der Zuwendung etwaiger Fördermittel an den Teilnehmer – diese dienen ausschließlich seiner Refinanzierung. Verschiebung der Fälligkeit bedürfen zur Genehmigung ausschließlich der Schriftform- u.U. ist eine temporäre Sicherheit zu erbringen.

3. Seminargebühr

Die Seminargebühren beinhalten u.a. die persönliche Seminarberatung, die Bearbeitung von Förderungsunterlagen soweit dieses der FSW möglich ist, sowie die Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten ect.. In den Seminargebühren sind alle Lehrmittel enthalten, die für das Seminar benötigt werden. Zu den Lehrgangsmitteln zählen alle benötigten Seminar-Fachbücher, Schreibmaterial, Zeichenmaterial und ein USB Stick. In der Seminargebühr sind die Prüfungskosten enthalten.

In den Seminargebühren sind nicht enthalten, die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Computer-Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur (soweit diese nicht Bestandteil des Seminars ist), die eigenen Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragung, die Kosten für Fahrten, Unterkunft, Parkgebühren und noch weitere zusätzliche Verpflegung die nicht durch die FSW gestellt wurde sind bei der Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen.

In den Seminargebühren ist die persönliche Unterkunft während der gesamten Seminarzeit auch nicht im Vorfeld und im Nachgang enthalten.

4. Kündigung des Seminaranmeldevertrages

Nach Abschluss des Vertrages ist ein Rücktritt unter folgenden Bedingungen möglich: Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, ist der zurücktretende Teilnehmer von der Zahlung einer Ausfallgebühr befreit. Wird kein Ersatzteilnehmer gestellt, wird eine Ausfallgebühr erhoben.

Die Höhe der Ausfallgebühr ist abhängig vom Eingang der schriftlichen Abmeldung bei der FSW und der Höhe der Seminargebühr.

  • Bei Rücktritt bis zu 30 Tagen vor dem Seminarbeginn entsteht keine Ausfallgebühr.
  • Bei Rücktritt vom 29. bis 14. Tag dem Seminarbeginn beträgt die Ausfallgebühr 25% der Lehrgangsgebühr.
  • Bei Rücktritt vom 13. bis 7. Tag vor dem Seminarbeginn beträgt die Ausfallgebühr 50% der Lehrgangsgebühr.
  • Bei Rücktritt nach dem 7. Tag vor dem Seminarbeginn bis zum Beginn, sind die vollen Seminargebühren zu zahlen.

Wird das Seminar vom Teilnehmer her abgebrochen, gleich aus welchem Grund, sind die vollen Seminargebühren zu zahlen. Dies gilt auch im Krankheitsfall, da die Krankheit eines Teilnehmers in seinen Risikobereich fällt und keinen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs.1 BGB darstellt.

Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden für die FSW nicht eingetreten oder wesentlich geringer ist. Der Teilnehmer hat den Nachweis des Zuganges der Rücktrittserklärung bei der FSW, z.B. durch ein Übergabe- Einschreiben / eingeschriebenen Brief, zuführen.

5. Rücktritt, Kündigung durch die FSW-Teilnehmerausschluss

Die FSW kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von sechs Teilnehmern nicht erreicht wird. Oder das Seminar kann aus anderen Gründen wie z.B. Massenkrankheiten, Pandemien usw., die die FSW nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden. Die bereits gezahlten Gebühren werden in dem Fall komplett ohne Abzug sofort erstattet. Die Benachrichtigung über eine Absage eines Seminars erfolgt an die bei der Anmeldung angegebenen Adresse postalisch, oder auf dem Versand an die angegebene E-Mail-Adresse. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere kann der Teilnehmer keinen Schadenersatz für Übernachtungskosten und Ähnliches geltend machen.

6. Seminardurchführung

Der Unterricht wird entsprechend dem angekündigten Programminhalten durchgeführt. Die FSW behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert. Ein Anspruch auf Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten oder an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Die FSW behält sich vor, Unterrichtstermine zu verschieben und den Dozenten zu wechseln. Dies berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Weitergehende Ansprüche aus einer solchen Änderung seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche, Ersatz- und Folgekosten gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

7. Hotelordnung / Teilnehmerpflichten

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterricht geltenden Hotelordnungen zu beachten. Anweisungen der Leitung und deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverpflichtungen, einzuhalten. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, den Unterricht stören, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kündigung durch die FSW kann in diesen Fall fristlos erfolgen. Die Pflicht zur Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr wird durch den Ausschluss nicht berührt.

8. Haftung

Die FSW ist um die Richtigkeit der vermittelten Inhalte in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann diese nicht garantiert werden. Eine Haftung für Schäden durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige Unzulässigkeiten sind ausgeschlossen. Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zur oder von der Veranstaltungsstätte übernimmt die FSW keine Haftung. Die FSW haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände.

9. Hotel, Unterkunft, Vermittlung und Buchung

In den gesamten Seminargebühren sind Hotel- oder andere Unterbringungsmöglichkeiten nicht enthalten. Die FSW empfiehlt entsprechende Tagungshotels. Dem Teilnehmer bleibt es selber überlassen, ob er diese Empfehlung wahrnimmt. Jedem Teilnehmer ist die freie Auswahl des Hotels oder einer Unterkunft gewährt. Die FSW ist nur Vermittler und haftet nicht für Unannehmlichkeiten oder Schäden innerhalb oder außerhalb des Hotels oder der Unterbringungen. Die Buchungen von Hotels oder Unterbringungen hat der Teilnehmer selber vorzunehmen. Bei der Empfehlung und der Vorlage eines Gutscheines durch und von der FSW, kann muss aber nicht eine Ermäßigung durch das Hotel (Unterkunft) erfolgen. Stornierungen sind von dem Teilnehmer selbst vorzunehmen. Sollte der Vermieter daraus Kosten geltend machen, trägt diese der Teilnehmer.

10. Mitgliedschaft, Vertragslaufzeit, Beitrag und Kündigung

Sie können eine Mitgliedschaft in der FSW bei der FSW beantragen. Der Antrag auf eine Mitgliedschaft erfolgt durch das ausgefüllte Aufnahmeformular. Eine Mitgliedschaft muss bei der FSW nicht zwangsläufig erfolgen, sie beruht auf der Eigenentscheidung. Ein Seminarteilnehmer besitzt nicht automatisch eine Mitgliedschaft in der FSW, nur weil ein Seminarteilnehmer ein Seminar gebucht hat. Jede Mitgliedschaft muss für sich separat abonniert werden. Sie müssen keine Ausbildung im Vorfeld bei der FSW absolviert haben um Mitglied werden zu können.

Die Vertragslaufzeit der Mitgliedschaft beträgt nach erfolgreicher Anmeldung 12 Kalendermonate. Eine Verkürzung der Vertragslaufzeit ist nicht möglich. Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sie sich automatisch immer um einen Kalendermonat.

Der Beitrag einer Mitgliedschaft beträgt pro Monat pro Mitglied 9,95 €. In diesem Betrag sind alle verwaltungstechnischen Aufwendungen abgedeckt und somit enthalten. In dem monatlichen Beitrag sind die Kosten wie z.B. Hotel- oder Unterbringungskosten, Anreise, Abreise, Transport- und Verkehrsmittel so wie sämtlichen Verzehr während, vor und nach den Veranstaltungen, die das Mitglied bei den Veranstaltungen zu vertreten hat nicht enthalten. Der monatliche Beitrag bezieht sich nur auf die während der Mitgliedschaft aufgeführte Position 10.1.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird durch ein SEPA-Lastschriftmandat durch die FSW abgebucht. Das SEPA-Lastschriftmandat wird durch den Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben. Dieses SEPA-Lastschriftmandat muss der FSW schriftlich zugesandt werden. Sollte ein Mitglied seiner Zahlung nicht nachkommen und ein Zahlungsrückstand von 3 Monaten entstanden sein, so wird der restliche Jahresbeitrag mit sofortiger Wirkung zahlungspflichtig, was eine Mitgliedskündigung automatisch mit sich zieht.

Position 10.1: Die Vorteile durch die Mitgliedschaft liegen darin, dass das Mitglied in der FSW-Ermäßigungen von bis zu 30% auf alles Literatur Angeboten was die FSW zum Verkauf anbietet, ein kostenloser Informationsaustausch über Neuigkeiten zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Einladung zu Aktionen, Treffen oder Meetings erfolgen automatisch, eine kostenlose Nutzung des internen FSW-Netzwerks. Während der Mitgliedschaft betreut die FSW seine Mitglieder bei Fragen oder Problemen.

Die FSW ist um die Richtigkeit der Betreuung bei Fragen und Antworten so wie Hinweisen und Tipps zu praktischen Anwendungen in vollem Umfang bemüht. Gleichwohl kann die FSW für Fragen und Antworten so wie Hinweisen und Tipps zu praktischen Anwendungen diese nicht garantieren. Eine Haftung für Schäden durch die Inhalte, Empfehlungen und Tipps sind in allen Belangen komplett ausgeschlossen. Auch für Unfälle die durch Fragen und Antworten so wie Hinweisen und Tipps zu praktischen Anwendungen entstehen übernimmt die FSW keine Haftung. Kommunikationsprobleme bei Fragen und Antworten so wie Hinweisen und Tipps zu praktischen Anwendungen können zu Unfällen und Schäden führen, übernimmt die FSW keine Haftung.

Die FSW kann von Veranstaltungen (Aktionen, Treffen und Meetings) in der Mitgliedschaft Abstand nehmen und diese somit nicht durchführen, wenn aus Gründen wie Erkrankung des Veranstalters, Massenkrankheiten, Pandemien usw., die die FSW nicht zu vertreten hat. Jegliche Arten von Veranstaltungen kann, muss aber nicht von der FSW durchgeführt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere kann das Mitglied keinen Schadenersatz jeglicher Art geltend machen. Wenn aus besagten Gründen keine Veranstaltung stattfinden kann, berührt das nicht die Mitgliedschaft und auch nicht den monatlichen Mitgliedsbeitrag.

Die Kündigung einer Mitgliedschaft nach erfolgreicher schriftlicher Aufnahme, kann frühestens immer nach 12 Kalendermonaten erfolgen. Wenn die Mitgliedschaft 12 Kalendermonate oder länger schon besteht, kann zu jedem Zeitpunkt die Kündigung ausgesprochen werden. Die Kündigung muss schriftlich auf dem postalischen Weg oder per E-Mail die FSW erfolgen. Die Kündigungsbestätigung wird von der FSW schriftlich an das Mitglied gesandt. Erst wenn die schriftliche Kündigungsbestätigung erfolgt ist, ist die gekündigte Mitgliedschaft rechtskräftig. Ein eintretender Todesfall eines Mitgliedes, hebt die Mitgliedschaft sofort automatisch auf. Alle Zahlungsverpflichtungen werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung wird dem Hinterbliebenen des verstorbenen Mitglieds schriftlich zugesandt.

Durch die rechtskräftige Kündigung sind keine Zahlungsverpflichtungen mehr gegeben. Alle Vorteile und alle Punkte die unter Position 10. aufgeführt sind, werden dann dem ehemaligen Mitglied entzogen. Für entstandene Kosten oder Aufwendungen die durch die Kündigung dann dem ehemaligen Mitglied entstanden sind, übernimmt die FSW keine Haftung.

11. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Die Erfassung, Speicherung und Aufbewahrung der Anmeldedaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsorganisation. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass während Feiern und Veranstaltungen Fotos von Ihm gefertigt und gegebenenfalls auch ohne weitere vorherige Zustimmung veröffentlicht werden können.

12. Textform

Es gilt ausschließlich der Textform, mündliche Nebenabreden werden nicht geschlossen. Schriftliche Ergänzungen und / oder Streichungen innerhalb der AGB und der Anmeldung sind grundsätzlich unwirksam. Vorbehalte in der Anmeldung sind unwirksam.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hameln.

14. Einzugsermächtigung

Der Teilnehmer erteilt der FSW eine Einzugsermächtigung für alle anfallenden Gebühren wie z.B. die beantragte Mitgliedschaft in der Fachschule Weserbergland GbR.

15. Gültigkeit (salvatorische Klausel)

Sind einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, wird durch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Abweichende AGB des Teilnehmers oder Dritter sind weder vereinbart noch wirksam.